Stellungnahme RoHS
EU-Richtlinie RoHS
Die Richtlinie 2011/65/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS II), welche die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS I) ersetzt, zielt auf Elektro- und Elektronikgeräte ab. Damit sollen schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden werden. Seit 22.07.2019 gilt zusätzlich die Änderung 2015/863/EU, Erweiterung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU. Hiermit wurde die Liste der verbotenen Inhaltsstoffe erweitert.
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